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Ulmeter Protest zurück gewiesen - RoWo-Sieg bestätigt!
Am gestrigen Mittwoch fand in Siegelbach eine Sitzung des Bezirkssportgerichtes statt. Der SV Ulmet hatte, wie ebenfalls gestern in der "Westricher Rundschau" zu lesen war, Berufung gegen das Spiel vom 26. Februar eingelegt, weil man glaubte, dass der Schiedsrichter in der Schlussphase des Spiels einen Regelverstoß begangen habe, wodurch man benachteiligt wurde.
Für uns kam dieser Einspruch schon sehr überraschend, dementsprechend rechnete hier im Vorfeld niemand damit, dass die Spielwertung annulliert würde. So sah es dann auch das Gericht unter Vorsitz von Rolf Hänßel mit den Beisitzern Udo Schöneberger und Norbert Staller, dem Referee konnte natürlich kein Regelverstóß nachgewiesen werden, so dass die Ulmeter Berufung letztlich zurück gewiesen wurde und das Spiel somit wie ausgetragen gewertet wird. Es bleibt also beim 2:1-Sieg der RoWos!
Allerdings kann auch gegen dieses Urteil nochmals Berufung vor dem Verbandssportgericht eingelegt werden, wobei dies dann doch unwahrscheinlich sein sollte.
Für uns kam dieser Einspruch schon sehr überraschend, dementsprechend rechnete hier im Vorfeld niemand damit, dass die Spielwertung annulliert würde. So sah es dann auch das Gericht unter Vorsitz von Rolf Hänßel mit den Beisitzern Udo Schöneberger und Norbert Staller, dem Referee konnte natürlich kein Regelverstóß nachgewiesen werden, so dass die Ulmeter Berufung letztlich zurück gewiesen wurde und das Spiel somit wie ausgetragen gewertet wird. Es bleibt also beim 2:1-Sieg der RoWos!
Allerdings kann auch gegen dieses Urteil nochmals Berufung vor dem Verbandssportgericht eingelegt werden, wobei dies dann doch unwahrscheinlich sein sollte.

